Jede natürliche Person kann Mitglied der FHG am Hörnli werden

Die Mitgliedschaft wird erworben durch einen Aufnahmebeschluss der Verwaltung aufgrund einer schriftlichen Anmeldung.

Die Aufnahme setzt die Anerkennung der Statuten sowie die Übernahme folgender Anteilscheine voraus.

  • 4 Zimmer Haus – 45 Anteilscheine zu Fr. 100.-  (Fr. 4’500.-)
  • 3 Zimmer Haus – 41 Anteilscheine zu Fr. 100.-  (Fr. 4’100.-)

Die FHG am Hörnli vermietet ihre Häuser gemäß folgender Priorität

  1. An Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Schulpflichtigen Kind.
  2. An weiter Bewerber, falls keine Bewerbungen von Interessenten gemäß Ziffer “1“ vorliegen.

Die Miete von Häuser der Genossenschaft setzt die Mitgliedschaft voraus.

Belegung der Häuser

Hausgröße und Zahl der Benutzer/innen müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Ein Haus gilt als unterbelegt, wenn die Zimmerzahl die Zahl der Bewohner um mehr als eins übersteigt.

  • Ein 3-Zimmer Haus muss durch mindestens 3 Personen belegt sein
  • Ein 4-Zimmer Haus muss durch mindestens 4 Personen belegt sein