Kantonsblatt 63

Verkehrsanordnung / Permanente Massnahmen

Zur Verbesserung der Parkiersituation für Anwohner werden in der Landauerstrasse und im Landauerhofweg folgende Verkehrsanordnungen erlassen:

Landauerstrasse – von Im Rheinacker bis Rauracherwegli in den bereits heute markierten Parkfeldern:
Zone Parkieren gegen Gebühr, Zentrale Parkuhr, maximale Parkzeit 3 Stunden, mit Anwohnerparkkarte 4058 unbeschränkt, gebührenpflichtige Zeit: täglich (Montag bis Sonntag) 08.00–22.00 Uhr (bisher Parkieren mit Parkscheibe [Blaue Zone], mit Parkkarte 4058 unbeschränkt).

Landauerhofweg – ganze Strasse in den bereits heute markierten Parkfeldern:
Zone Parkieren gegen Gebühr, Zentrale Parkuhr, maximale Parkzeit 3 Stunden, mit Anwohnerparkkarte 4058 unbeschränkt, gebührenpflichtige Zeit: täglich (Montag bis Sonntag) 08.00–22.00 Uhr (bisher Parkieren mit Parkscheibe [Blaue Zone], mit Parkkarte 4058 unbeschränkt).